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   BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84   

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https://dejure.org/1985,18046
BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 (https://dejure.org/1985,18046)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 (https://dejure.org/1985,18046)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 (https://dejure.org/1985,18046)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84
    Unter diesen Umständen könnte eine Eingruppierung für Sachbearbeiter überhaupt nur vorgenommen werden, wenn die Tarifvertragsparteien damit Dienstposten bezeichnet hätten, die entsprechend der betrieblichen Ordnung der beklagten Anstalt besondere, den Tarifvertragsparteien und den Tarifunterworfenen bekannte Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt haben (vgl. BAG vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nrn. 8,9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77

    Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 151/84
    Unter diesen Umständen könnte eine Eingruppierung für Sachbearbeiter überhaupt nur vorgenommen werden, wenn die Tarifvertragsparteien damit Dienstposten bezeichnet hätten, die entsprechend der betrieblichen Ordnung der beklagten Anstalt besondere, den Tarifvertragsparteien und den Tarifunterworfenen bekannte Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt haben (vgl. BAG vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nrn. 8,9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 10 Sa 1082/06

    Klagemöglichkeit des Beschäftigten nach § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird ( BAG Urteil vom 14.12.1999 - 1 AZR 175/99 - BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 - BAG Urteil vom 06.02.1980 - 4 AZR 127/78, AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; BAG Urteil vom 11.07.1958 - 1 AZR 366/55, BAGE 6, 109 ; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats des BAG: BAG Urteil vom 16.10.1957 - 4 AZR 257/55, BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat des BAG auch die Leistungsbeurteilung an: BAG Urteil vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96, a.a.O.; a.A. zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2013 - 17 Sa 1400/12

    Ansprüche aus betrieblichem Vorschlagswesen

    Wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird, (BAG 14.12.1999 - 1 AZR 175/99 - ArbuR 2000, 316; BAG 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 -juris.de: BAG 16.10.1957 - 4 AZR 257/55 - aaO.) ist dies nicht zulässig.
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